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Verleihbedingungen
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Die Gebühren werden fällig, wenn kostenpflichtige Medien und
Geräte vereinbarungsgemäß bereitgestellt oder ausgeliefert
werden, unabhängig davon, ob der Entleiher sie tatsächlich
einsetzt. Die Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die
vorbestellten Geräte oder Kopien nicht abgeholt werden bzw. die
Vorbestellung nicht mindestens 2 Tage vor dem Abhol- bzw.
Versandtag widerrufen wird. Es gelten die jeweils aktuellen
Gebührenverzeichnisse. |
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6. | Medien und Geräte werden zu den Öffnungszeiten der Medienzentrale zur Abholung bereitgestellt. Medien werden frei zugeschickt. Die Kosten für den Rückversand übernimmt der Entleiher. Gebühren für besondere Versandarten (z.B. Eilzustellung) werden dem Entleiher in Rechnung gestellt. Abholung und Rückgabe von Geräten gehen grundsätzlich zu Lasten des Entleihers. |
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7. | Der Entleiher verpflichtet sich,
· | ausgeliehene Medien und Geräte nicht an Dritte weiterzugeben, |
· | die Bestimmungen der jeweils gültigen Urheberrechtsgesetze zu beachten, |
· | Medien in keinem Falle zu kopieren bzw. zu vervielfältigen, |
· | auf der Basis der Jugendschutzbestimmungen die jeweils gültigen Freigabeentscheidungen der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) sowie der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) zu beachten, |
· | die Medien mit technisch einwandfreien Geräten fachgerecht vorzuführen, |
· | die entliehenen Medien und Geräte einschließlich Zubehör ordnungsgemäß und vollständig zurückzugeben sowie Filme und Kassetten nach Gebrauch zurückzuspulen, |
· | die Ausleihtermine und die vereinbarten Versandwege einzuhalten; eventuelle Änderungen müssen vor Ablauf der Fristen mit der Verleihstelle abgeklärt werden, |
· | entliehene Software (CD-ROM-/Multimedia-Titel) vollständig an die Medienzentrale zurückzugeben, keine Kopien von den Programmen anzufertigen und evtl. durch die Installation auf dem System des Entleihers eingerichtete Dateien und Programmkomponenten zu löschen. |
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