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Verleihbedingungen
8. | Verstöße gegen diese Verpflichtungen können geahndet werden.
· | Bei eigenmächtiger Terminüberschreitung kann die Medienzentrale dem Entleiher Versäumnisgebühren von 3,– EUR pro Tag und Medium berechnen. Geräte werden nach dem tatsächlich entliehenen Zeitraum berechnet. Die Kosten für Ersatzbeschaffungen können an den Verursacher weitergegeben werden. |
· | Im Falle wiederholter Verstöße kann zeitweise oder gänzlich der Ausschluss vom Verleih ausgesprochen werden. Gravierende Konsequenzen und Forderungen werden dem Entleiher schriftlich angekündigt. |
· | Verstöße gegen das Urheberrecht können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. |
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9. | Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Gebühren (z.B. für Filmmusik) sind gegebenenfalls durch den Entleiher bzw. Veranstalter direkt mit der GEMA abzurechnen. |
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10. | Der Entleiher haftet vom
Zeitpunkt des Erhalts der Medien und Geräte bis zur Rückgabe für
Beschädigung und Verlust von Medien, Geräten, Begleitmaterial
und Zubehör. Der Entleiher haftet gleichfalls bei Schäden durch
defekte Vorführ- bzw. Projektionsgeräte. Beschädigungen sind der
Verleihstelle unverzüglich mitzuteilen. Dem Entleiher ist es
nicht gestattet, entstandene Schäden selbst zu beseitigen. Die
Kosten für eine Ersatzbeschaffung von beschädigten oder nicht
zurück gegebenen Medien, Geräten oder Zubehörteilen werden dem
Entleiher in Rechnung gestellt. Darüber hinaus wird eine
Bearbeitungsgebühr von 20,– EUR erhoben. |
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