10. | Der Entleiher haftet vom
Zeitpunkt des Erhalts der Medien und Geräte bis zur Rückgabe für
Beschädigung und Verlust von Medien, Geräten, Begleitmaterial
und Zubehör. Der Entleiher haftet gleichfalls bei Schäden durch
defekte Vorführ- bzw. Projektionsgeräte. Beschädigungen sind der
Verleihstelle unverzüglich mitzuteilen. Dem Entleiher ist es
nicht gestattet, entstandene Schäden selbst zu beseitigen. Die
Kosten für eine Ersatzbeschaffung von beschädigten oder nicht
zurück gegebenen Medien, Geräten oder Zubehörteilen werden dem
Entleiher in Rechnung gestellt. Darüber hinaus wird eine
Bearbeitungsgebühr von 20,– EUR erhoben. |